AMV - Newsletter
Newsletter 7/2018
- Seminar Food Fraud nach IFS 6.1 am 22.08.2018
- Anuga vom 05. - 09.10.2019
- Nordic Organic Food Fair in Malmö/Schweden vom 14. - 15.11.2018
- BIOFACH vom 13. - 16.02.2019
- Rückblick: 38. Internationaler Hansetag in Rostock
- MBU informiert: Hilfreich - IFS Guideline zu Food Fraud veröffentlicht
- MBU informiert: 42. BImSchV „Die Zeit wird knapp“
- BMEL-Exportförderprogramm: Geschäftsreise USA - Lebensmittel allgemein
Seminar Food Fraud nach IFS 6.1 am 22.08.2018
Wir freuen uns, Ihnen das Seminar zum Thema Food Fraud nach IFS 6.1 am 22.08.2018 in Bentwisch anbieten zu können. Das Thema Food Fraud wird in den Standards für Lebensmittelsicherheit immer wichtiger. Spätestens ab Juni 2018 müssen alle nach IFS Food-zertifizierten Standorte in regelmäßigen Abständen eine Schwachstellenanalyse durchführen und einen dokumentierten Plan zur Vermeidung von Lebensmittelbetrug vorlegen können. Zudem tritt die Version 6.1 des IFS Food Standards am 1. Juli 2018 in Kraft. Hier finden Sie nähere Informationen sowie eine Möglichkeit zur Anmeldung. |
Anuga vom 05. - 09.10.2019
Die Anuga ist die weltweit führende Ernährungsmesse für Handel und Gastronomie/Außer-Haus-Markt und findet vom 05. bis 09.10.2019 in Köln statt. Sie vereint zehn Fachmessen für unterschiedliche Lebensmittelkategorien unter einem Dach. Entscheider aus dem nationalen und internationalen Handel, führende Importeure und die Einkäufer wichtiger Catering-Unternehmen zählen zu den Besuchern. Der Verein Agrarmarketing Mecklenburg-Vorpommern übernimmt erneut im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern die Vorbereitung, Organisation, Betreuung und Nachbereitung des Gemeinschaftsstandes MV auf der Anuga. Die Akquisitionsunterlagen werden in Kürze verschickt. |
Nordic Organic Food Fair in Malmö/Schweden vom 14. - 15.11.2018
In Malmö finden vom 14. - 15.11.2018 in einer Halle zwei Fachmessen parallel statt: die Naturproduktemesse Natural Products Scandinavia (NPS) und die Biomesse Nordic Organic Food Fair (NOFF). Nutzen Sie Ihre Chance und seien Sie als Aussteller präsent auf der einzigen Biomesse Skandinaviens. Im vergangenen Jahr fanden mehr als 4.700 Besucher aus 60 Ländern den Weg zum Fachmesse-Duo, auf dem 480 Unternehmen ausstellten. Treffen Sie in nur 2 Tagen auf zahlreiche Fachkunden. Weitere Informationen sowie die Interessensbekundung finden Sie hier. |
BIOFACH vom 13. - 16.02.2019
Die BIOFACH als Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel findet vom 13. - 16.02.2019 in Nürnberg statt. Achtung: Die Frist für die Anmeldung als DIREKTAUSSTELLER bei der BIOFACH 2019 endet am 31.07.2018. Die nötigen Anmeldeunterlagen finden Sie hier. |
Rückblick: 38. Internationaler Hansetag in Rostock
Die Hanse und 800 Jahre Rostock standen vom 21. bis 24. Juni 2018 im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Am Holzkran im Rostocker Stadthafen verwöhnten 8 Unternehmen unter dem Dach des Agrarmarketingvereins (AMV) im Hansekontor gemeinschaftlich die Besucher des Spektakels. Weitere Informationen sowie einige Impressionen finden Sie hier. |
MBU informiert: Hilfreich - IFS Guideline zu Food Fraud veröffentlicht
Mitte Mai 2018 hat der IFS einen Leitfaden zum Thema Food Fraud in englischer Sprache veröffentlicht. Was der IFS in dem neuen Abschnitt 4.21 der Version IFS Food 6.1 fordert und wie Sie sich mit der Thematik des „Food Fraud“ auseinandersetzen können, ist jetzt in einem Leitfaden praktisch nachzuvollziehen. Der Leitfaden steht den Nutzern als Download im IFS-Portal zur Verfügung. Eine deutsche Version soll folgen. Nähere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung erhalten Sie von der MBU GmbH. |
MBU informiert: 42. BImSchV „Die Zeit wird knapp“
Alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen ihre Anlagen bei den für sie zuständigen immissionsschutzrechtlichen Behörden anmelden. Die Meldefrist endet am 19.08.2018. Seit August 2017 sind die Betreiber laut 42. BImSchV verpflichtet, regelmäßig alle 14 Tage eigene Kontrollen durchzuführen und alle drei Monate externe Kontrollen durchführen zu lassen. Bei Überschreitung des Maßnahmenwertes für die Legionellen-Konzentration (10.000 KBE Legionella spp. je 100 ml) sind Meldungen an die Behörden notwendig! Bei Verstößen gegen die hygienischen Auflagen der 42. BImSchV besteht die Gefahr, dass die Anlagen zeitweise stillgelegt werden und somit der Ausfall von Kälteanlagen und ggfs. ein Produktionsstillstand droht. Prüfung durch Sachverständige: Alle fünf Jahre müssen Anlagen von öffentlich bestellten Sachverständigen oder Inspektionsstellen des Typs A überprüft werden. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsbestimmungen abhängig vom Alter der Anlage. Für Anlagen, die vor dem 19. August 2011 (bzw. 2013; 2015; 2017) in Betrieb genommen wurden, muss die erste Prüfung bis zum 19. August 2019 (bzw. 2020; 2021; 2022) erfolgen. Nähere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung erhalten Sie von der MBU GmbH. |
BMEL-Exportförderprogramm: Geschäftsreise USA - Lebensmittel allgemein
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt die Exportbemühungen deutscher Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen und bietet Ihnen die Teilnahme an einer Geschäftsreise in die USA mit dem Schwerpunkt Lebensmittel allgemein in der Zeit vom 09. bis 14.09.2018 an. Anmeldeschluss ist der 16.07.2018. Neu ab dem Jahr 2018 ist die Einführung eines Teilnehmerbeitrags gestaffelt nach Unternehmensgröße je teilnehmenden Unternehmen: 500 Euro für Teilnehmer mit weniger als 1 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern, 750 Euro für Teilnehmer mit weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern, 1.000 Euro bei für Teilnehmer ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 500 Mitarbeitern. Weitere Details zum geplanten Programm, Teilnahmekonditionen sowie das Anmeldeformular für die Reise finden Sie hier. |